Beschlussvorlage - 078.07.508/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und Veröffentlichung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Herbergstraße" in Sagard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Gemeindeentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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28.02.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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20.03.2024
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Beschlussvorschlag
- Der rechtswirksame Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ soll teilweise geändert werden im Bereich nördlich der Ernst-Thälmann-Straße (zurzeit Parkplatz und Garagen) am westlichen Ortseingang von Sagard. Die Änderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt werden.
- Mit der 1.vereinfachten Änderung bleiben die Planungsziele der ursprünglichen Planung grundsätzlich erhalten. Dies gilt auch für alle textlichen Festsetzungen, Plandarstellungen und die Planzeichenverordnung mit der Ausnahme, dass die Anordnung des südlichen Baufensters geändert werden soll, weil bestehende Leitungen, die bislang eine Überbaubarkeit verhinderten, verlegt werden sollen.
- Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 28 „Herbergstraße“ der Gemeinde Sagard und der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Hierbei ist anzugeben, dass die Änderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird. Die betroffenen Behörden sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen und zu beteiligen (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 1.3.2023 den Beschluss Nr. 078.07.389/23 über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Herbergstraße“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 16.3.2023 bis 4.4.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Zwischen Gemeinde und Vorhabenträgern wurden städtebauliche Vorverträge zur Kostenübernahme geschlossen (Beschluss-Nummern 078.07.406./23 und 078.07.407/23 vom 5.7.2023.
Die Planung wurde am 25.9.203 beauftragt (Beschluss-Nr. 078.07.417/23 vom 5.7.2023.
Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor, welcher durch die Gemeinde zu billigen ist. Anschließend werden die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt (§§ 3 und 4 BauGB).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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816,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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800,2 kB
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