Beschlussvorlage - 101.07.457/24
Grunddaten
- Betreff:
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Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten zur Prüfung der Jahresrechnungen 2020 bis 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
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Entscheidung
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13.03.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 1 des Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M–V S. 467, 471) obliegt den Gemeinden und Ämtern die örtliche Prüfung ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Dafür haben die Gemeinden einen Rechnungsprüfungsausschuss einzurichten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung durch. Soweit es der Gegenstand der örtlichen Prüfung erfordert, kann sich der Rechnungsprüfungsausschuss sachverständiger Dritter als Prüfer bedienen.
Da sich die Unterstützung des ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschusses bei der Prüfung der Jahresrechnungen 2012 bis 2019 bewährt hat, schlägt die Gemeinde vor, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 im Rahmen einer Vergabe an einen sachverständigen Dritten zu vergeben.
