Beschlussvorlage - 071.07.253/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung vom 05.03.2009 aufzuheben.

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Sachverhalt

Im Rahmen der Prüfungshandlungen der überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises V-R für die Haushaltsjahre 2012 – 2015 kam es auf Seite 7 des Prüfberichts vom 23.11.2023 unter B3 zu folgender Beanstandung:

 

Gemäß § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung vom 12. Juli 2012 wurde die Hauptsatzung vom 17. Mai 2000 außer Kraft gesetzt. Die beschlossene Hauptsatzung vom 5. März 2009 wurde nicht aufgehoben, somit bestehen für die Gemeinde Putgarten zwei Hauptsatzungen, dieses ist umgehend zu ändern.

 

Mit diesem Beschluss korrigiert die Gemeindevertretung die Beanstandung und hebt die Satzung vom 05.03.2009 auf. Die aktuelle Hauptsatzung vom 29.10.2019 sowie die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 22.02.2022 bleiben unberührt und gültig.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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