Beschlussvorlage - 101.07.461/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für einen Teilbereich der ehemaligen Liegenschaft der sowjetischen Streitkräfte (Flurstücke 759 und 761/1 sowie 760/2 der Gemarkung Wiek, Flur 1 östlich der Gerhart-Hauptmann-Straße) und der Ortslage Wiek soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
    • Schaffung von Baurecht für eine Freiflächenphotovoltaikanlage
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 17 und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek hat in Ihrer Sitzung am 18.01.2023 grundsätzlich beschlossen, dass im Bereich der ehemaligen Liegenschaft der sowjetischen Streitkräfte ein Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung einer Photovoltaikanlage aufgestellt werden soll (BE-Nr. 101.07.277/23).

 

Die Gemeinde Wiek hat am 28.08.2023 einen städtebaulichen Vorvertrag zur Finanzierung der Planung abgeschlossen (Beschluss-Nr. GV 101.07.295/23 vom 26.04.2023). Die Planung wurde am 25.10.2023 beauftragt.

 

Nunmehr liegt der Vorentwurf der Planung zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeinde vor.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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