Beschlussvorlage - 019.07.428/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung einer außerplanmäßigen investiven Ausgabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt die Bewilligung der außerplanmäßigen investiven Ausgabe für eine Hüpfburg i.H.v. 2.699,00 € netto.
Die Ausgabe ist unvorhersehbar gewesen, weil:
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Die Maßnahme ist unabweisbar, weil:
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Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Dranske vom 29.02.2024 (TOP 4.4) wurde vorgeschlagen, eine Hüpfburg für die kommenden Veranstaltungen der Gemeinde anzuschaffen.
Die Ausschussmitglieder sprechen sich für die Anschaffung der Hüpfburg aus. Herr Ahlers beantragt, dass die Anschaffung der Hüpfburg entsprechend des beigefügten Angebotes als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske aufgenommen werden soll. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig mit 6 JA-Stimmen zu.
Es handelt sich hier um eine außerplanmäßige Ausgabe, die nach § 50 (1) KV M-V bewilligt werden muss. Die Ausgabe kann nur bewilligt werden, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist und die Kosten gedeckt werden können.
Die Deckung der Kosten soll aus der Kurabgabe erfolgen.
Die Unvorhersehbarkeit und die Unabweisbarkeit der Ausgabe ist durch die Gemeindevertretung im Rahmen der Beschlussfassung zu begründen! Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, wäre der Beschluss rechtswidrig und der Bürgermeister bzw. die Leitende Verwaltungsbeamte müsste ihm dann widersprechen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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