Beschlussvorlage - 078.07.523/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Camping- und Ferienpark Sagard" sowie Billigung des Entwurfs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Gemeindeentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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24.04.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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15.05.2024
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Beschlussvorschlag
- Für den Bereich des Sondergebietes Ferienhausgebiet im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ westlich der Landesstraße L30 und nördlich der Straße „Boddenblick“ (ehemalige Kreidebahn) soll der rechtswirksame Plan geändert werden (Erhöhung der GRZ (Grundflächenzahl) von 0,25 auf 0,3). Östlich soll der Plan um einen Bereich für Aufschüttung eines Lärmschutzwalls ergänzt werden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ der Gemeinde Sagard mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes mit dem VEP sowie der Begründung und der schalltechnischen Beurteilung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
- Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB abgesehen und sofort die Veröffentlichung im Internet nach § 3(2) BauGB durchgeführt.
Sachverhalt
Die Gemeinde Sagard hat am 20.09.2023 einen städtebaulichen Vorvertrag zur Übernahme der Kosten für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 abgeschlossen (Beschluss-Nr. 078.07.425/23 vom 6.9.2023). Planungsziele der Änderung sind: Erhöhung der GRZ von 0,25 auf o,3 im Bereich des Sondergebietes Ferienhausgebiet und Ergänzung des Plangebietes um den geplanten Lärmschutzwall (statt Lärmschutzwand).
Die Planungsaufträge für den B-Plan und den Artenschutz wurden erteilt. Der Entwurf der Planung liegt nunmehr vor und muss von der Gemeinde gebilligt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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876,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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266,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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