Beschlussvorlage - 078.07.521/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Sagard befürwortet grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Flurstücke 40, 43, 49 der Gemarkung Volksitz Flur 1 mit paralleler Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke der Errichtung eines Solarparks. Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat im Parallelverfahren zu erfolgen.
  2. Die Kosten für die Planung sind von der Antragstellerin zu übernehmen.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, Honorarangebote für die erforderlichen Planungen einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, welcher die Kostenübernahme durch den Antragsteller regelt.
  4. Der Grundsatzbeschluss ersetzt nicht die sich anschließenden Bauleitplanverfahren.

 

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Sachverhalt

Mit Mail vom 18.3.2024 beantragte die MaxSolar GmbH die Errichtung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Sagard auf 2 Flächen auf insgesamt 10 ha.

 

Die Vorhabenbeschreibung befindet sich in der Anlage.

 

Hinweise:

 

  1. Das beantragte Plangebiet liegt komplett im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ und in einem bislang auf Rügen einzigartigen, unverbauten Naturraum. Es wäre eine Klärung notwendig, ob eine Herausnahme durch die Untere Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt wird. Eine telefonische Rücksprache mit der UNB hat ergeben, dass derzeitig keine abschließende Antwort gegeben werden kann. Es besteht wohl in MV noch keine Einigkeit darüber, wie mit Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten umgegangen werden soll. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nur Windkraftanlagen benannt, die in Landschaftsschutzgebieten zulässig sein sollen. Das gesamte Gebiet wird mit einem 2 m hohen Zaun eingezäunt werden.
  2. Die öffentliche Erschließung ist nicht gegeben. Der im Projektantrag angegebene unausgebaute Weg nach Quatzendorf ist nicht öffentlich, sondern verläuft über private Grundstücke (siehe Luftbild). Bei Zustimmung wäre eine privatrechtliche Klärung der Zuwegung erforderlich.

 

Für den Bau des Agri-Solarparks Volksitz wäre ein Bebauungsplan aufzustellen und der Flächennutzungsplan zu ändern. Die gesamten Planungskosten des Bauleitplanverfahrens werden von der MaxSolar GmbH getragen.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt hat in seiner Sitzung am 24.4.2024 über den Antrag beraten und empfiehlt der Gemeinde, dem Antrag zuzustimmen..

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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