Beschlussvorlage - 013.07.296/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breege beschließt, den Antrag auf staatliche Anerkennung der Gemeinde Breege als Seebad zu stellen.

 

In den nächsten Haushalt sind hierzu die erforderlichen Kosten einzuplanen.

 

Für die Gutachten, die zur Antragstellung vorgelegt werden müssen, werden bereits im kommenden Jahr 11.000,- € anfallen.

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Sachverhalt

In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz über die Anerkennung als Kur-und Erholungsort (Kurortgesetz). In diesem Gesetz bestimmt § 3 die verschiedenen Arten von Kurorten, wobei zwischen Seebad und Seeheilbad unterschieden wird. Die Anerkennung erlischt nach 30 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden.

 

Gesetzliche Voraussetzungen für ein Seebad in Mecklenburg-Vorpommern:

 

  • Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
  • klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen
  • mindestens eine Arztpraxis
  • einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
  • Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen
  • sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport

 

Die Gemeinde Breege erhielt am 12. März 1996 den Status „Seebad“, der am 11.März 2026 erlischt. Der Antrag auf Verlängerung der Anerkennung soll gestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

11.000

Folgekosten:

 

Sachkonto:

575000.56250001

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

Mittel sind 2025 einzuplanen

 

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