Beschlussvorlage - 013.07.301/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planänderung berührten Behörden nach § 4a Abs. 3 BauGB und Nachbargemeinden zur 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 12 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging eine Stellungnahme ein. Von den Nachbargemeinden wurden keine erneuten Stellungnahmen abgegeben. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • EWE
  • E.dis
  • Deutsche Telekom Technik

 

  1. folgende Behörden und Bürger hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • IHK zu Rostock
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Natur und Geologie
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Bürger 1

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024, beschließt die Gemeindevertretung Breege die 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB  für 4 Teilbreiche in der Ferienanlage „Kapitänshäuser am Hafen in Breege bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2024 (GVOBl. M-V S. 110) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 2. Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Kapitänshäuser“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrundeliegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Breege hat am 28.9.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 2.

Änderung und Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16

„Kapitänshäuser“ in Breege gefasst. Der Beschluss wurde vom 30.10.2020 bis 17.11.2020

ortsüblich bekannt gemacht. Die Gemeinde hat am 7.12.2020 mit dem Vorhabenträger einen

städtebaulichen Vorvertrag zur Regelung der Kostenübernahme abgeschlossen (BE-Nr.

013.07.087/20 vom 2.12.2020. Die Planung wurde am 8.1.2021 beauftragt. Am 1.9.2021

wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst (BE-Nr. 013.07.114/21). Die

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche

Auslegung der Planunterlagen vom 15.11.2021 bis 26.11.2021 statt. Die Bekanntmachung

erfolgte ortsüblich (Schaukästen, Homepage Amt und Internet) vom 28.10.2021 bis

16.11.2021.Die Planung hat vom 6.12.2021 bis 14.1.2022 öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB

ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde vom 18.11.2021 bis 7.12.2021 bekannt

gemacht (Schaukästen, Homepage Amt und Internet). Die Träger öffentlicher Belange

wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.11.2021 beteiligt. Die Planung wurde

angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 9.3.2022 durch die Gemeinde

ausgewertet und abgewogen (Beschluss-Nr. 013.07.148/22). Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

Aufgrund der Stellungnahmen und des Lärmgutachtens wurde eine Überarbeitung des

Entwurfes erforderlich. Die Gemeinde Breege hat mit Beschluss Nr. 013.07.233/23 vom

21.9.2023 beschlossen, dass die vom Architekturbüro Kruse vorgestellten Änderungen in

den Bebauungsplanentwurf zu übernehmen sind. Aufgrund der vorgenommenen

Änderungen wurde eine erneute Veröffentlichung erforderlich und es wurden die Stellungnahmen erneut eingeholt (§ 4a Abs. 3 BauGB). Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wurde angemessen verkürzt.

Die erneut eingegangenen Stellungnahmen sind zu behandeln und auszuwerten (Abwägung).

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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