Beschlussvorlage - 019.07.400/23-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Dranske beschließt die Unterstützung des Wittower Segelvereins e.V. bei den Planungskosten für den Neubau der Vereinssteganlage in Höhe von 10.000,- €.

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Sachverhalt

Der Wittower Segelverein e.V. bittet die Gemeinde Dranske mit Antrag vom 23.03.2024 um Unterstützung bei den Planungskosten für die Wiedererrichtung der Steganlage.

 

Die Steganlage des Vereins wurde am 20.-21.Oktober 2023 durch Sturm und Hochwasser irreparabel zerstört. Ein Ersatzneubau ist daher unumgänglich.

 

Dieses stellt den Wittower Segelverein e.V. vor eine große finanzielle Herausforderung, die durch die Mitglieder des Vereins allein nicht zu realisieren ist. Die gesamte Bausumme wird mit ca. 550.000,- € beziffert. Ein Teil dieser Mittel wird durch den Wittower Segelverein e.V. aus langfristiger Vermietung von Liegeplätzen, durch Mitgliederdarlehen und durch den Teilverkauf des Grundstückes aufgebracht. Auch finanzielle Hilfen aus dem Fond „Sturmfluthilfe 20.10.2023“ wurden angefragt. Konkrete Zusagen über Hilfen liegen dem Segelverein noch nicht vor.

 

Deshalb bittet der Wittower Segelverein e.V. die Gemeinde Dranske um Unterstützung bei den Planungskosten in Höhe von 20.000,- €.

 

Finanzielle Mittel sind dafür nicht im Haushalt vorhanden.

 

Es handelt sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, nach § 50 Abs. 1 KV M-V, bei der die Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit zu begründen ist. Außerdem ist die Deckung zu gewährleisten.

 

Der Hauptausschuss hat beratend festgelegt, dass maximal 10.000 € bezuschusst werden können. Die Ausgabe ist unvorhersehbar, da der Antrag erst in 2024 gestellt wurde und bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 nicht berücksichtigt werden konnte. Die Ausgabe ist unabweisbar, da die Reparatur der Steganlage unumgänglich ist und die Vergabe des Zuschusses eine wesentliche Strategie für die Gemeinde ist, um ihr Leitbild umzusetzen und den sozial-kulturellen Reichtum ihrer Gemeinschaft zu fördern.

Die Deckung erfolgt aus den übrigen Mitteln der ursprünglich angedachten Reparatur der Heizungsanlage im ehemaligen Gemeindehaus (FVA).

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

10.000,-

Folgekosten:

 

Sachkonto:

111000.54159000/74159000

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

X

 

Deckung aus 114010.52310000/72310000 – Heizungsanlage ehem. Gemeindehaus

 

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Anlagen

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