Beschlussvorlage - 071.07.267/24
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Dorfteich" der Gemeinde Putgarten in Putgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
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Entscheidung
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04.06.2024
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Beschlussvorschlag
- Die während der Beteiligung der berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen und Nachbargemeinden zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 5 von der Planänderung berührten Behörden und 1 Nachbargemeinde haben 5 Behörden und 1 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald Vorpommern
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Gemeinde Altenkirchen
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der am Tag des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung beschließt die Gemeindevertretung Putgarten die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB für die bebauten Bereiche an der Straße „Arkonablick“ und „Schulweg“ in Putgarten bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033) beschlossen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrundeliegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Am Dorfteich“ angepasst.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten hat am 18.10.2018 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Dorfteich“ beschlossen.
Anlass der Planung war die Nutzungsaufgabe der letzten landwirtschaftlichen Hofstelle im Ort Putgarten (Schultzhof) sowie die Umbauplanung in eine Ferienanlage (vgl. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Schultzhof"). Durch den Wegfall der durch das Dorfgebiet (MD) gesicherten wirtschaftlichen Hofstelle kann der Gebietscharakter als MD nicht mehr erreicht werden. Der daraus resultierende Anpassungsbedarf der Baugebietsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“ wurde über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Schultzhof“ erreicht und soll weiter über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Dorfteich" realisiert werden. ·
Inhaltlich ersetzt die vorliegende Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 die vom Oberverwaltungsgericht Greifswald am 27. September 2017 aufgehobene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“.
Das Planverfahren wurde nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte mit Anschreiben vom 9.1.2019, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 28.1.2019 bis 1.3.2019. Die Planung wurde angezeigt. Abwägungs- und Auslegungsbeschluss wurden am 10.12.2019 gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 27.2.2020 bis zum 3.4.2020, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte durch Anschreiben vom 27.1.2020.
Das Planverfahren konnte bis dato nicht abgeschlossen werden, da gegen den benachbarten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Schultzhof“ ein Normenkontrollverfahren angestrengt wurde. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Schultzhof“ hatte ebenfalls zum Planungsziel, das nicht mehr realisierbare MD in ein Bebauungsgebiet mit der Möglichkeit der Errichtung von Ferienwohnungen zu ändern.
Das Planverfahren ruhte zuletzt seit Eröffnung des Normenkontrollverfahrens. Denn hätte im Normenkontrollverfahren zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 16 „Schultzhof“ das Gericht die Planung aufgehoben, wäre der Planbereich wieder in ein MD (Dorfgebiet) „zurückgefallen“. Dann hätte die 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Am Dorfteich“ mit der Zulässigkeit von Ferienwohnen in Nachbarschaft zu einem Dorfgebiet nicht beschlossen werden können.
Das Normenkontrollverfahren wurde vom Kläger als erledigt erklärt, die Gemeinde ist der Erledigungserklärung beigetreten. Mithin hat der vorhabenbezogene B-Plan Nr. 16 „Schultzhof“ weiterhin Rechtskraft. Das Planverfahren zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 kann beendet werden.
Mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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902,8 kB
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