Beschlussvorlage - 030.08.001/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die beigefügte Satzung der Gemeinde Glowe über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen für das Veranlagungsjahr 2019.

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Sachverhalt

Die Satzung der Gemeinde Glowe über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2019 wurde am 10.06.2020 ohne Rückwirkung beschlossen und ist somit nicht für die Gebührenbescheide des Veranlagungsjahres 2019 anwendbar. Um diesen Fehler zu heilen muss die Satzung für das Veranlagungsjahr 2019 erneut mit entsprechender Rückwirkung (§7 Satz 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2019) beschlossen werden.

 

Aus diesem Grund ist vorliegender Sachverhalt erneut zu beschließen:

 

Die Gemeinde Glowe ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Um größere Beitragsschwankungen wie im Jahr 2017 zu vermeiden, ist es fortan geplant den Beitragshebesatz jährlich zu kontrollieren und sofern nötig mittels Satzung anzupassen.

 

Da in den Jahren vor 2017 keine Gebührenanpassung vorgenommen wurde, musste im Jahr 2017 ein größeres Defizit der Vorjahre ausgeglichen werden, weshalb der Beitragssatz stark anstieg und es infolgedessen sogar zu Mehreinnahmen kam. Diese wurden im Veranlagungsjahr 2018 ausgeglichen. Nunmehr bedarf es keines weiteren Ausgleichs, sodass der Beitragssatz wieder auf ein normales Niveau reguliert werden kann.

 

Für das Verbandsgebiet Glowe wurden 2019 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.220,2508 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:      142,8466 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.077,4042 ha

 

Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 45.536,98 Euro.

 

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).

 

Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Neuhof ergibt sich ein Zuschlag von 0,12 Euro / Berechnungseinheit.

 

Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Glowe ergibt sich ein Zuschlag von 0,33 Euro / Berechnungseinheit.

 

Gemeinde Glowe: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2016

2017

2018

2019

Gebührensatz Glowe je BE

0,11 €

0,14 €

0,10 €

0,12 €

SW Neuhof je BE

0,22 €

0,14 €

0,33 €

0,12 €

SW Glowe je BE

0,31 €

0,61 €

0,40 €

0,33 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft und am 31.12.2019 außer Kraft. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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