Beschlussvorlage - 013.08.002/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege beschließt, den Aufstellungsbeschluss Nr. 12-84/12 vom 02.02.2012 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Breege Ausbau“ aufzuheben, weil ein Abschluss des Verfahrens nicht erreicht werden kann. Damit ist das Planverfahren beendet.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege hat am 02.02.2012 den Aufstellungsbeschluss Nr. 12-84/12 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Breege Ausbau“ für alle Grundstücke in Breege Ausbau gefasst. Im Gebiet von Breege Ausbau gibt es 2 unterschiedliche Grundstückseigentümer. Darum sollte das Planverfahren 2013 in einen Angebotsbebauungsplan geändert werden, da es in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur einen Vorhabenträger geben kann, nicht zwei. Da sich zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens einer der Eigentümer nicht über einen erforderlichen städtebaulichen Vertrag verpflichtet hat, ruht seitdem das Planverfahren.

 

Auf der Grundlage eines neuen Antrages eines Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich von Breege-Ausbau hat die Gemeinde Breege am 23.05.2024 einen zustimmenden Grundsatzbeschluss gefasst. In diesem Grundsatzbeschluss wurde die Amtsverwaltung aufgefordert, einen Aufhebungsbeschluss für das nicht beendete Planverfahren aus dem Jahre 2012 vorzubereiten. Dieser ist Grundlage für die Neuplanung.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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