Informationsvorlage - 030.08.008/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach § 132 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern. Gemeinden über 1.000 Einwohnern entsenden weitere Mitglieder in den Amtsausschuss. Bei Gemeinden mit mehr als 1.000 und bis zu 2.000 Einwohnern ist dies ein weiteres Mitglieder. Die Gemeinde Glowe hat 1.036 Einwohner und kann damit ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss entsenden.

 

Nach Abs. 3 des § 132 bestimmen die Gemeindevertretungen dieses weitere Mitglied des Amtsausschusses aus ihrer Mitte nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Dabei ist das Mandat des Bürgermeisters auf die Zahl der Sitze anzurechnen, die der Fraktion/Zählgemeinschaft zusteht, der der Bürgermeister angehört

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe benennt

 

  1. ____________________________  als weitere Vertreter für den Amtsausschuss.

 

Im Verhinderungsfall des Bürgermeisters wird dieser im Amtsausschuss durch seine Stellvertreter in der ordentlichen Reihenfolge vertreten. Als Stellvertreter für (zu 1) ______________________________

wird _______________________ benannt.

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