Beschlussvorlage - 013.07.020/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Breege beschließen, die Landeszuweisung 2019 zur Deckung der Anteile der Wohnsitzgemeinde zu verwenden.

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Sachverhalt

Die ehemaligen Bundesmittel des Betreuungsgeldes werden verteilt. Auf der Grundlage des Vertrages zwischen dem Land M-V und dem Landkreis VR erfolgte eine Weiterleitung der zusätzlichen Landeszuweisung an die Kommunen, zweckgebunden für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung für das Jahr 2019. Die Höhe der Zuwendung wurde vom Landkreis anhand der Kinderanzahl ermittelt. Für die Gemeinde Breege wurden per Stichtag 52 Kinder gemeldet. Lt. Zuwendungsbescheid steht der Gemeinde ein Betrag von 562,36 € für das Jahr 2019 zur Verfügung. Diese Mittel können zur Deckung des Anteils der Wohnsitzgemeinde oder zur Weiterleitung an den Träger der örtlichen Kita verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

562,36

Folgekosten:

 

Sachkonto:

316000-54190002

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

X

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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