Informationsvorlage - 078.08.024/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern 2024 (RREP VP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Kenntnisnahme
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18.09.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Sagard wurde an der Gesamtfortschreibung des RREP VP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024 (Anschreiben in Anlage 1). In diesem Anschreiben sind auch die Internetseiten angegeben, in welchen die Unterlagen komplett eingesehen werden können.
Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt.
Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 für den Amtsbereich als Karten - und Textauszug beigelegt.
Hinweise des Bauamtes für die Beratung:
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Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. … Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).
Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.
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Neu im Entwurf sind die Ausweisung von Windeignungsgebieten auch in der Gemeinde Sagard im Bereich Promoisel (008/2024) und nördlich von Neddesitz (007/2024). Aufgrund der sehr unübersichtlichen Kartengrundlage kann man die genaue Lage im Gemeindegebiet nicht erkennen. Hier sollte eine detaillierte maßstäbliche Karte in geringerem Maßstab angefordert werden, um zu prüfen, ob der Bebauungsplan Nr. 8 „Golfpark Jasmund“ überlagernd betroffen ist.
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Das Vorranggebiet Rohstoffsicherung ist deutlich größer geworden.
- Betrifft nicht Sagard direkt: Die 2010 vor allem von den Gemeinden des Amtsbereiches im Verfahren der damaligen Aufstellung „erkämpften“ Siedlungsschwerpunkte sind komplett entfallen. Sie waren und sind notwendig, da es auf im Amtsbereich keine Zentralen Orte mehr gibt, denn diese müssen mindestens 2.000 Einwohner aufweisen. Viele Aufgaben sind aber speziell an Zentrale Orte gebunden, die mit den Siedlungsschwerpunkten „ausgeglichen“ wurden. Siedlungsschwerpunkte haben vor allem ergänzende ortsnahe Versorgungsaufgaben mit ausgewählter technischer, sozialer und kultureller Infrastruktur (siehe Auszug aus RREP VP 2010 in der Anlage).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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984 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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906,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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289,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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321,9 kB
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