Informationsvorlage - 052.08.018/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lohme wurde an der Gesamtfortschreibung des RREP VP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024 (Anschreiben in Anlage 1). In diesem Anschreiben sind auch die Internetseiten angegeben, in welchen die Unterlagen komplett eingesehen werden können.

 

Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt.

 

Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 für den Amtsbereich als Karte beigelegt. 

 

Hinweise des Bauamtes für die Beratung:

 

  1. Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. … Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).

    Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.
     
  2. Neu im Entwurf sind die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Aufgrund der sehr unübersichtlichen Kartengrundlage kann man nicht genau erkennen, ob die Gemeinde Lohme von der Ausweisung des Gebietes 007/2024 betroffen ist. Wahrscheinlich ist, dass ein sehr geringer Anteil bei Bisdamitz der auf dem Gemeindegebiet von Lohme liegt. Die Gemeinde sollte sich unbedingt eine genaue Kartengrundlage anfordern.
     
  3. Der Hafen Lohme ist in der Kartendarstellung 2024 nicht mehr aufgeführt!

 

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Anlagen

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