Beschlussvorlage - 019.08.027/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Dranske (beschlossen am 25. Juli 2024).

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Sachverhalt

Am 25. Juli 2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde. Die Anzeige bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte mit Mail vom 8. August.

 

Nach Prüfung teilte die Rechtsaufsicht mit, dass gegen die angezeigte Satzung grundsätzlich keine rechtsaufsichtlichen Bedenken bestehen. Allerdings forderte die Rechtsaufsichtsbehörde die Beschlussfassung einer Änderungssatzung, um die Konformität der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske mit der Entschädigungsverordnung M-V (EntschVO M-V) herzustellen.

 

Nach § 3 Abs. 1 EntSchVO M-V ist die Gewährung von Entschädigungen nach der EntSchVO M-V in der Hauptsatzung unter konkreter summenmäßiger Angabe der pauschalisierten Geldbeträge in Euro zu regeln. In § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung wurden die Entschädigungen nicht als konkrete summenmäßige Angabe, sondern lediglich als „20% und 10% der Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters“ dargestellt. Damit widerspricht die Reglung in § 7 Abs. 2 Hauptsatzung dem § 3 Abs. 1 EntSchVO M-V und erfordert eine Änderung der Hauptsatzung.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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