Beschlussvorlage - 004.08.001/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Altenkirchen in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt

Nach § 5 Abs. 2 KV M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Zur Vereinfachung der Verfahrensweise auf Grund diverser gesetzlicher Veränderungen wurde durch das Amt keine Änderungssatzung sondern eine neue Hauptsatzung zur konstituierenden Sitzung erarbeitet und den Gemeindevertretern zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese wurde, nach Beschlussfassung am 11. Juli 2024, entsprechend § 5 KV M-V der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Nach Anzeige der Hauptsatzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde wurden durch diese rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die Hauptsatzung, beschlossen am 11. Juli 2024, angemeldet (siehe Anlage). Aus diesem Grund wurde die Hauptsatzung in § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 6 überabeitet und wird der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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