Beschlussvorlage - 004.08.021/24
Grunddaten
- Betreff:
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Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrszeichen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), hier: "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" in der Ortsdurchfahrt Lanckensburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Sylvana Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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09.10.2024
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Sachverhalt
Es liegt ein Antrag einer Anwohnerin von Lanckensburg vor. Es gibt in diesem Ort Schulkinder, welche morgens zum Schulbus müssen. Gehwege sind nicht vorhanden. Durch die Ortsdurchfahrt Lanckensburg fahren die Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit, dadurch kann es zu Unfällen kommen, aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Altenkirchen die Aufstellung eines Verkehrszeichens “Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30km/h” in der Ortsdurchfahrt Lanckensburg..
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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527,8 kB
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