Beschlussvorlage - 019.08.026/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Dranske beschließt folgende gemeindliche Stellungnahme vom …. zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern 2024.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dranske wurde mit der Gesamtfortschreibung des RREP beteiligt. Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.10.2024.

 

Die Kartenunterlage der Fortschreibung ist in der Anlage beigefügt. Zum Vergleich wird noch das RREP 2010 als Karte beigelegt.

 

Hinweise des Bauamtes für die Beratung:

 

  1. Bitte unbedingt damit auseinandersetzen, denn „… die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind verbindliche Planungsinstrumente, die auf regionaler Ebene die räumliche Entwicklung steuern und koordinieren. … Sie entfalten eine Bindungswirkung für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen sowie von Personen des Privatrechts.“ (Auszug aus der Einführung).

Das RREP bildet somit die übergeordnete Basis für kommende gemeindliche Entwicklungen. Somit sollte der Entwurf mit den kommenden gemeindlichen Planungszielen abgeglichen werden und bei Differenzen unbedingt eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

  1. Der Hafen in Dranske und auf dem Bug ist in der Kartengrundlage nicht als Hafen dargestellt!

 

  1. Wichtig! Die 2010 vor allem von den Wittower Gemeinden im Verfahren der damaligen Aufstellung „erkämpften“ Siedlungsschwerpunkte sind komplett entfallen. Sie waren und sind notwendig, da es auf Wittow keine Zentralen Orte mehr gibt, denn diese müssen mindestens 2.000 Einwohner aufweisen. Viele Aufgaben sind aber speziell an Zentrale Orte gebunden, die mit den Siedlungsschwerpunkten „ausgeglichen“ wurden. Siedlungsschwerpunkte haben vor allem ergänzende ortsnahe Versorgungsaufgaben mit ausgewählter technischer, sozialer und kultureller Infrastruktur (siehe Auszug aus RREP VP 2010 in der Anlage).

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Dranske vom 29.08.2024 wurde über die Gesamtfortschreibung des RREP VP umfassend beraten. Hierbei wurde u.a. auf folgenden Problempunkte hingewiesen:

 

  • RREP VP besitzt Rechtschrakter/ Planungsgrundlage für zukünftige Entwicklung

 

  • Vollständiger Entfall der Siedlungsschwerpunkte – nur Kennzeichnung des Grundzentrums Sagard – Ausschluss der Weiterentwicklung für Gemeinde Dranske, nur noch städtebauliche Entwicklung im Grundzentrum/ bestehender inneröffentlicher Bedarf der Wohnbebauung

 

  • Gemeinde Dranske als Tourismusschwerpunkt nicht berücksichtigt – Unvereinbarkeit von Windkraft und Tourismus/ Schädigung der Region

 

  • Fehlende Ausweisung der Häfen in Dranske und auf dem Bug

 

  • Beachtung der Änderung des Bereiches des Bugs von Vorbehaltsgebietsfläche zu Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege

 

Der Ausschuss hat insoweit beschlossen, eine Arbeitsgruppe für die Erarbeitung einer umfassenden gemeindlichen Stellungnahme zu bilden. Die Ergebnisse der Arbeitsberatung sollen durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden und abschließend an das Amt Nord-Rügen zur fristgerechten Weiterleitung an den Regionalen Planungsverband Vorpommern weitergegeben werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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