Informationsvorlage - 030.08.014/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 9.8.2024 hat der Eigentümer der Flurstücke 22/14 und 23/3 der Gemarkung Glowe Flur 3 einen neuen Antrag auf Beplanung der unbebauten Fläche zwischen Glowe und Rügen-Radio gestellt (Luftbild und Antrag in der Anlage). Die Nutzungsart (Wohnen oder Ferienwohnen) wurde nicht angegeben.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Glowe ist das Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kurpark“ ausgewiesen. Wenn die Gemeinde eine bauliche Entwicklung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes anstrebt, muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Eine Zeckbestimmung (Nutzungsart) ist anzugeben.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

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Anlagen

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