Beschlussvorlage - 071.08.019/24-01
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Ortslage" der Gemeinde Putgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten
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Entscheidung
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10.12.2024
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Sachverhalt
Mit Datum vom 23.9.2024, eingegangen im Amt Nord-Rügen am 7.10.2024, beantragte die Eigentümerin des Flurstückes 141 der Gemarkung Putgarten, Flur 3 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ortslage“ der Gemeinde Putgarten zum Zwecke der Errichtung von Wohngebäuden mit Ferienvermietung (Antrag und Lagepläne in den Anlagen 1 und 2).
Im rechtswirksamen Bebauungsplan der Gemeinde Putgarten ist das Grundstück als private Grünfläche ausgewiesen. Es bildet einen Grün- und Lärmpuffer zwischen der Ortslage Putgarten und dem Auffangparkplatz am Ortseingang (Auszug aus B-Planpool Anlage 3). Vor einer möglichen Änderung des B-Planes sollten die Geräuschemissionen des westlich angrenzenden Parkplatzes untersucht werden, ob eine störungsfreie Wohn und/oder Ferienwohnnutzung überhaupt möglich ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 entschieden, der Gemeindevertretung zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch.
Auf den noch nicht umgesetzten rechtswirksamen und bereits mit einer Erschließungsplanung versehenen Bebauungsplan Nr. 17 „Fernlüttkevitz“, welcher an einem ruhigen Standort das Dauerwohnen vorsieht, sei verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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950,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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