Beschlussvorlage - 078.08.041/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Sagard 2025/26
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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11.12.2024
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Sachverhalt
Die Grundsteuerreform 2025 ist eine wichtige Änderung des deutschen Grundsteuersystems. Sie basiert auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das Gericht stellte damals fest, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf veralteten Werten beruhte und deshalb nicht mehr gerecht war. Ziel der Reform ist es, eine fairere und gesetzeskonforme Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden sicherzustellen, ohne die Steuerzahler über die Maße finanziell zu belasten.
Die Gemeinden sollten daher ihre Hebesätze (das sind die Prozentsätze, mit denen die Grundsteuer berechnet wird) bis zum 1. Januar 2025 so anpassen, dass die Einnahmen insgesamt gleichbleiben. Um die Einnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer rechtlich abzusichern, werden diese Hebesätze unabhängig vom Haushaltsplan in einer eigenen Satzung festgelegt.
Die Steuersätze für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) und die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Die Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) wird aufgrund der neuen Berechnungen des Finanzamtes von 400 % auf 370 % gesenkt.
Zudem werden künftig die Beiträge für den Wasser- und Bodenverband zusammen mit der Grundsteuer erhoben. Das bedeutet, dass es keinen separaten Bescheid mehr für diese Gebühren geben wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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