Beschlussvorlage - 030.08.014/24-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, den erneuten Antrag auf bauliche Entwicklung der unbebauten Fläche zwischen Glowe und Rügenradio (Flurstücke 22/14 und 23/3 der Gemarkung Glowe Flur 3) abzulehnen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Datum vom 9.8.2024 hat der Eigentümer der Flurstücke 22/14 und 23/3 der Gemarkung Glowe Flur 3 einen neuen Antrag auf Beplanung der unbebauten Fläche zwischen Glowe und Rügen-Radio gestellt (Luftbild und Antrag in der Anlage). Die Nutzungsart (Wohnen oder Ferienwohnen) wurde nicht angegeben.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Glowe ist das Areal als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kurpark“ ausgewiesen. Wenn die Gemeinde eine bauliche Entwicklung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes anstrebt, muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Eine Zweckbestimmung (Nutzungsart) ist anzugeben.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 über den Antrag beraten und empfiehlt der Gemeinde, den Antrag abzulehnen..

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...