Beschlussvorlage - 030.08.031/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Wald“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 13 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 11 Behörden und keine Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB liegen nicht vor (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

  1.                  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
    • Forstamt Rügen
    • Landkreis Vorpommern-Rügen
    • EWE Netz GmbH
    • Deutsche Telekom

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Wasser und Bodenverband Rügen
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der geänderte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Wald“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

  1.                 Die Entwürfe des geänderten Planes und der Begründung sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 i.V.m.§ 4 a Abs. 3 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die von der Änderung betroffenen Behörden sind erneut zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 06.03.2024 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Wald“ beschlossen (BE-Nr. 030.07.407/24 und den Entwurf der Planung gebilligt.

 

Der Beschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden vom 08.04.2024 bis 24.04.2024 ortsüblich bekannt gemacht. De frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 24.04.2024 bis 10.05.2024 durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und durch Auslegung im Amt Nord-Rügen statt.

 

Die Planung wurde am 24.04.2024 angezeigt, die Träger öffentlicher Belange am 25.04.2024 beteiligt.

 

Die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 statt. Die Bekanntmachung hierfür erfolgte vom 26.04.2024 bis 15.05.2024.

 

Die in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Aufgrund der Stellungnahmen der TÖB sind Änderungen an der Planung vorzunehmen, die die Grundzüge der Planung berühren. Darum und aufgrund eines Fehlers in der Bekanntmachung der Veröffentlichung ist der geänderte Plan erneut zu veröffentlichen und die von der Änderung berührten Behörden sind erneut zu beteiligen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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