Beschlussvorlage - 030.08.043/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Veröffentlichung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solaranlage Ruschvitz“ gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage). Von 10 von der Planänderung berührten beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 8 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit und den Nachbargemeinden gingen keine Stellungnahmen ein.

 

a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von folgenden Behörden:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

b) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:

  • Landesforst MV, Forstamt Rügen
  • E.dis
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Straßenbauamt Stralsund
  • IHK Rostock
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024, beschließt die Gemeindevertretung Sagard die 1. Vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solaranlage Ruschvitz“ für den Bereich der Solaranlage in Ruschvitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1.                            Die Begründung wird gebilligt.

 

  1.                          Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 1. Vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solaranlage Ruschvitz“ mit der Begründung nach Genehmigung und Inkrafttreten der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 06.03.2024 die Aufstellung der 1. Vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Solaranlage Ruschvitz“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

 

Planungsziel ist die Verlängerung der zeitlichen Begrenzung der Solaranlage von 25 auf 45 Jahre und die geringfügige Erweiterung von Baugrenzen zur Errichtung von Anlehnhallen an die bestehenden Gebäude.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 13.05.2024 bis 28.05.2024 statt, die Veröffentlichung nach § 3 Abs 2 BauGB erfolgte vom 30.05.2024 bis 02.07.2024.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt; die Planung wurde

angezeigt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen.

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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