Beschlussvorlage - 030.08.044/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die beigefügte Satzung der über die Erhebung von Gebühren von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Glowe ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen (SWBV-Rügen) Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.

 

Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).

 

Für das Verbandsgebiet Glowe wurden 2022 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt:

 

  • Gesamte Verbandsfläche:  2.220,4757 ha
  • Davon dingliche Mitglieder:          142.85 ha
  • Veranlagungsfläche:   2.077,6257 ha
     

Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 34.957,87 Euro.

 

Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).

 

Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Neuhof steigt von 0,19 Euro auf künftig 0,39 Euro / Berechnungseinheit.

 

Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Glowe sinkt von 0,21 Euro auf künftig 0,12 Euro / Berechnungseinheit.

 

Gemeinde Glowe: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre

 

2019

2020

2021

2022

Gebührensatz Glowe je BE

0,12 €

0,12 €

0,12 €

0,12 €

SW Neuhof je BE

0,12 €

0,58 €

0,19 €

0,39 €

SW Glowe je BE

0,33 €

0,22 €

0,21 €

0,12 €

 

Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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