Beschlussvorlage - 030.08.044/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Glowe über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Josephine Schüler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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11.12.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Glowe ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen (SWBV-Rügen) Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Für das Verbandsgebiet Glowe wurden 2022 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Flächen veranlagt:
- Gesamte Verbandsfläche: 2.220,4757 ha
- Davon dingliche Mitglieder: 142.85 ha
-
Veranlagungsfläche: 2.077,6257 ha
Dies resultierte in einen Verbandsbeitrag in Höhe von 34.957,87 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation liegt der allgemeine Hebesatz gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert bei 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Neuhof steigt von 0,19 Euro auf künftig 0,39 Euro / Berechnungseinheit.
Der Zuschlag für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Glowe sinkt von 0,21 Euro auf künftig 0,12 Euro / Berechnungseinheit.
Gemeinde Glowe: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gebührensatz Glowe je BE |
0,12 € |
0,12 € |
0,12 € |
0,12 € |
SW Neuhof je BE |
0,12 € |
0,58 € |
0,19 € |
0,39 € |
SW Glowe je BE |
0,33 € |
0,22 € |
0,21 € |
0,12 € |
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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248,4 kB
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2
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öffentlich
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279,7 kB
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3
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öffentlich
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217,5 kB
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4
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öffentlich
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1,2 MB
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