Beschlussvorlage - 004.08.027/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrszeichen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), hier: "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" in der Ortsdurchfahrt Mattchow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Sylvana Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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11.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Aufstellung der Verkehrszeichen 274 – 50 km/h sowie 278 – 50 km/h für die Ortsdurchfahrt Mattchow einzureichen.
Sachverhalt
Es liegt ein Antrag einer Anwohnerin von Mattchow vor. Die Straße, welche über eine Kreuzung führt und zudem 5 Straßen münden, ist mit 100 km/h befahrbar. Des Weiteren sind auf diesen Straßen gerade im Sommer viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs.
Außerdem kam es im Jahr 2024 zu 2 schweren Verkehrsunfällen mit Personenschaden.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Altenkirchen die Aufstellung eines Verkehrszeichens “Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50km/h” in der Ortsdurchfahrt Mattchow..
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,4 kB
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