Beschlussvorlage - 004.08.033/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage der §§ 1, 2 und 11 KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650), sowie des § 5 KV M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen vom 11.12.2024 die beiliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe erlassen.

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Sachverhalt

Nach Billigung der Kostenschätzung für den Aufbau eines leistungsstärkeren Angebotes touristischer Veranstaltungen und Leistungen wird zur teilweisen Deckung der anfallenden Kosten eine Kurabgabe eingeführt. Voraussetzung für die Erhebung der Kurabgabe ist gemäß § 2 Abs.1 Satz1 KAG M-V der Erlass einer Satzung. 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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