Beschlussvorlage - 030.08.040/24

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die während der Veröffentlichung und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 13. Vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 1 und 2  BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage): Von 10 von der Planänderung berührten beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 7 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit und den Nachbargemeinden sowie dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern gingen keine Stellungnahmen ein (Stellungnahmen und ausführliche Begründung in der Anlage).

 

  1.                   berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von folgenden Behörden:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
    • Landesforst MV, Forstamt Rügen
    • E.dis
    • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
    • Straßenbauamt Stralsund
    • IHK Rostock

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die 13.vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 13. vereinfachte Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit der 13. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplanes und mit der Begründung nach § 6a Abs. 1 BauGB gem. § 6a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 6.3.2024 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Entwurf gebilligt. Planungsziel ist die Verlängerung der zeitlichen Begrenzung der Solaranlage von 25 auf 45 Jahre.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 13.5.2024 bis 28.5.2024 statt, die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 30.5.2024 bis 2.7.2024

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt; die Planung wurde angezeigt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen.

 

Mit dem Feststellungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...