Beschlussvorlage - 030.08.045/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB  zum Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 11 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

  1.                   berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

 

 

  1.                            folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur  Planung:
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • EWE
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Forstamt Rügen
  • Gemeinde Sagard
  • Gemeinde Lohme

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glowe und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 im Internet zu veröffentlichen und im Amt Nord Rügen ergänzend öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden sind von der Veröffentlichung zu benachrichtigen und nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 6.12.2023 den Beschluss über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes als Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Weddeort“ gefasst (Beschluss-Nr. 030.07.393/23). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 29.1.2024 bis 16.2.2024 durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und im Landesportal MV sowie durch Auslegung im Amt Nord-Rügen statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig beteiligt, die Planung angezeigt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Der Entwurf mit dem Umweltbericht ist nach Billigung erneut nach § 3 Abs 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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