Beschlussvorlage - 030.08.046/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Weddeort“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 14 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 1 Stellungnahme ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

  1. berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
    • Landkreis Vorpommern-Rügen
    • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
    • Forstamt Rügen
    • Deutsche Telekom Technik
  • E.dis AG
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

 

  1. folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
  • EWE
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Industrie- und Handelskammer zu Rostock
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Gemeinde Lohme
  • Gemeinde Sagard

 

  1.                                                Die eingegangene Bürgerstellungnahme wurde ausführlich behandelt, führten im Ergebnis aber zu keiner Planänderung

 

  1.                                                Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1.                                                Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Weddeort“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.

 

  1.                                                Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie ein Bodengutachten und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 im Internet zu veröffentlichen sowie ergänzend im Amt Nord-Rügen auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4 Abs 2 BauGB zu beteiligen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 6.12.2023 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Weddeort“ gefasst (Beschluss-Nr. 030.07.392/23). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 29.1.2024 bis 16.2.2024 durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und im Landesportal MV sowie durch Auslegung im Amt Nord-Rügen statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig beteiligt, die Planung angezeigt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Der Entwurf mit dem Umweltbericht ist nach Billigung erneut nach § 3 Abs 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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