Beschlussvorlage - 030.08.046/24
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Abwägung und Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 "Weddeort"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe
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Entscheidung
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11.12.2024
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Beschlussvorschlag
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Weddeort“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 14 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 1 Stellungnahme ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):
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berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- Forstamt Rügen
- Deutsche Telekom Technik
- E.dis AG
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- EWE
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
- Wasser- und Bodenverband Rügen
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Industrie- und Handelskammer zu Rostock
- Landesamt für Innere Verwaltung MV
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Gemeinde Lohme
- Gemeinde Sagard
- Die eingegangene Bürgerstellungnahme wurde ausführlich behandelt, führten im Ergebnis aber zu keiner Planänderung
- Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Weddeort“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt.
- Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit dem Umweltbericht sowie ein Bodengutachten und Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 im Internet zu veröffentlichen sowie ergänzend im Amt Nord-Rügen auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4 Abs 2 BauGB zu beteiligen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 6.12.2023 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Weddeort“ gefasst (Beschluss-Nr. 030.07.392/23). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 29.1.2024 bis 16.2.2024 durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und im Landesportal MV sowie durch Auslegung im Amt Nord-Rügen statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig beteiligt, die Planung angezeigt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Der Entwurf mit dem Umweltbericht ist nach Billigung erneut nach § 3 Abs 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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399 kB
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