Beschlussvorlage - 019.08.044/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Dranske über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Rügen 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Josephine Schüler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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19.12.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Dranske ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Mitglied im Wasser – und Bodenverband Rügen (SWBV-Rügen) und leistet gemäß § 18 Abs. 1 SWBV-Rügen Verbandsbeiträge.
Nach § 3 Abs. 1, S. 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) können Gemeinden diese Beiträge den Eigentümern, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten nach den Grundsätzen der §§1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG MV) auferlegen. Ein Satzungsrecht ergibt sich hierbei aus § 2 Abs. 1 KAG MV und aus § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (KV MV).
Für das Verbandsgebiet Dranske wurden 2022 seitens des Wasser- und Bodenverbands folgende Beiträge veranlagt:
- Gesamte Verbandsfläche: 2.076,4601 ha
- Davon dingliche Mitglieder: 66,6999 ha
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Veranlagungsfläche: 2.009,7602 ha
Dies resultierte in einem Verbandsbeitrag in Höhe von 33.065,71 Euro.
Gemäß beigefügter Gebührenkalkulation ergibt sich somit ein Hebesatz von 0,12 Euro / Berechnungseinheit (BE = je angefangene 100 m²).
Für Flächen innerhalb des Einzugsbereichs des Schöpfwerks Starrvitz ergibt sich ein Zuschlag von 0,09 Euro / Berechnungseinheit.
Für Flächen innerhalb des Vorteilsgebiets des Deichs B II 47 Wiek ergibt sich ein Zuschlag von 0,17 Euro / Berechnungseinheit.
Gemeinde Dranske: Gebührenübersicht je BE der letzten Jahre
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2018 |
2019 |
2020/2021 |
2022 |
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Gebührensatz Dranske je BE |
0,08 € |
0,12 € |
0,12 € |
0,12 € |
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SW Starrvitz je BE |
0,07 € |
0,07 € |
0,13 € |
0,09 € |
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Deichs BII 47 Wiek je BE |
0,00 € |
0,02 € |
0,06 € |
0,17 € |
Nebst der Hebesatzanpassung wird die Satzung zur besseren Verständlichkeit und um Bestimmtheitsfehler vorzugreifen inhaltlich konkretisiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,4 kB
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2
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öffentlich
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273,8 kB
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3
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öffentlich
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231,3 kB
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4
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öffentlich
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347 kB
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