Beschlussvorlage - 019.08.051/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrszeichen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), hier: "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h ab Dranske Hof bis in Richtung Gramtitz/ Auffahrt Zufahrtsstraße Bakenberg.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Sylvana Hoppe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 274 – 60 km/h ab Dranske Hof bis in Richtung Gramtitz/ Auffahrt Zufahrtsstraße Bakenberg einzureichen.
Sachverhalt
Ortsausgang Dranske Hof in Richtung Lancken sowie ab Ortsausgang Lancken in Richtung Gramtitz fahren vermehrt Auto- sowie Motorradfahrer mit hoher Geschwindigkeit. Die Straße ist als Wander-und Fahrradweg gekennzeichnet. Es gibt zu wenige Ausweichstellen, welche auch teilweise durch die Kurven zu spät wahrnehmbar sind. Dort sind viele Familien mit Kleinkindern unterwegs, dadurch kann es zu Unfällen kommen, daher beabsichtigt die Gemeinde Dranske die Aufstellung eines Verkehrszeichens “Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60km/h” von Ortsausgang Dranske Hof bis Richtung Gramtitz/ Auffahrt Zufahrtsstraße Bakenberg..
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,5 kB
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83,4 kB
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