Beschlussvorlage - 004.08.015/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, den Antrag auf Errichtung eines Solarparks auf dem Flurstück 115 der Gemarkung Schwarbe, Flur 6 (Größe 26,3 ha) abzulehnen.

 

 

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Sachverhalt

Mit Datum vom 02.07.24 hat die AQ-Ampere einen Antrag auf Entwicklung einer Freiflächen Solaranlage im Bereich Schwarbe Siedlung gestellt (Antrag und Luftbild in der Anlage).

 

Diese soll auf dem Flurstück 115, Gemarkung Schwarbe, Flur 6 entstehen.

 

Eine Freiflächensolaranlage dieser Größenordnung kann nur mittels Bauleitplanung der Gemeinde umgesetzt werden.

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. (§ 1 Abs.3 BauGB).

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 über den Antrag beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, den Antrag abzulehnen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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