Beschlussvorlage - 5359.07.017/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Nord-Rügen beschließt die Hafennutzungsordnung für den Hafen und den Wasser-Wander-Rastplatz der Gemeinde Glowe.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Hafen und Wasser-Wander-Rastplatz der Gemeinde Glowe wurde 2019 fertiggestellt. Dabei bedarf es ebenfalls einer Anpassung der bisherigen Hafennutzungsordnung. Aufgrund des § 8 Abs. 2 der Verordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern (Hafenverordnung – HafVO M-V) vom 17.05.2006 ist die Hafenbehörde ermächtigt Einzelheiten der Benutzung des Hafengebietes und der Hafenanlagen zu regeln. Hafenbehörde ist nach § 3 der Hafenverordnung die Amtsvorsteherin. Die Hafennutzungsordnung für den Hafen und den Wasser-Wander-Rastplatz der Gemeinde Glowe ist durch den Amtsausschuss zu beschließen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X 

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...