Beschlussvorlage - 004.08.057/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass der Bürgermeister, Herr Oliver Reken, beauftragt wird, den Aufsichtsrat nach Bestätigung des Jahresabschlussberichtes 2024 zu entlasten und dies in der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft zum Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

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Sachverhalt

Gemäß § 71 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Hauptversammlung der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit der Bürgermeister in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates vornehmen kann, benötigt er die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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