Beschlussvorlage - 004.08.076/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung einer Provision in Höhe von 2 % für alle Nutzer des AVS-Systems
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Axel Behrens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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24.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt:
- Für alle über das AVS-System abgewickelten Zahlungen und Abrechnungen wird eine Provision in Höhe von 2 % des Umsatzes an die jeweiligen Nutzer (z. B. Vermieter, Ausgabestellen) gewährt.
- Die Auszahlung der Provision erfolgt über die Abrechnung des AVS-Systems.
- Die Deckung erfolgt aus den Einnahmen der Kurabgabe.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen vertraglichen und technischen Anpassungen mit der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH vorzunehmen.
Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Altenkirchen ist entsprechend anzupassen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Altenkirchen nutzt seit 2025 das Abrechnungs- und Verwaltungssystem (AVS) zur Ausgabe und Abrechnung von Jahreskurkarten, einschließlich Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung.
Zur Förderung der Nutzung und Akzeptanz des Systems sowie zur Motivation der beteiligten Leistungsträger (z. B. Vermieter, Ausgabestellen) wird vorgeschlagen, für jede über das AVS-System abgewickelte Transaktion eine Provision in Höhe von 2 % des jeweiligen Umsatzes zu gewähren.
Die entstehenden Kosten werden über die Einnahmen aus den Kurabgaben gegenfinanziert. Eine haushaltsrechtliche Deckung ist vorhanden.
