Beschlussvorlage - 078.07.066/19
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägung und Satzungsbeschluss über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Sondergebiet Handel II" in Sagard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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04.12.2019
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Beschlussvorschlag
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ in Sagard hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 9 von der Planänderung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 7 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- e.dis Netz AG
- Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
b) nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald Forstamt Rügen
- IHK zu Rostock
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Gemeinde Lohme
- Stadt Sassnitz
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ für den Bereich des Döner-Imbiss auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes in Sagard in der Schulstraße bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Dezember 2017 (GVOBl.MV vom 29.12.2017 S. 331) beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 21.8.2019 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 078.07.023/19 über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sondergebiet Handel II“ gefasst um ein Baufenster für ergänzende Nutzungen (wie Imbiss) auszuweisen. Der Beschluss wurde vom 5.9.2019 bis 26.9.2019 bekannt gemacht. Die Kosten wurden durch städtebaulichen Vertrag vom 15.3.2019 umgelegt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 23.9.2019 bis 25.10.2019 statt. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte in den Schaukästen der Gemeinde, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom 5.9.2019 bis 26.9.2019. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 3.9.2019 beteiligt; die Planung wurde angezeigt. Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren beendet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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