Beschlussvorlage - 004.08.072/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Verkehrszeichen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO), hier: „absolutes Halteverbot sowie Parken mit Parkscheibe 2h" im Ort Altenkirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Sylvana Hoppe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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24.09.2025
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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05.11.2025
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Bereit
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Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen auf Aufstellung der Verkehrszeichen 283-10, VZ 283-30, VZ 283-20 - absolutes Haltverbot sowie VZ 314-10, VZ 314-20 mit Zusatz VZ 1040-32 - Parken mit Parkscheibe, 2h für die Max-Reimann-Straße einzureichen.
Sachverhalt
Die Max-Reimann-Straße in Altenkirchen ist beidseitig befahrbar und das Parken ist auf beiden Seiten erlaubt.
Parken auf beiden Seiten PKWs, kommt es zu Problemen im Fließverkehr. Des Weiteren kommt es beim beparken beider Seiten zu Verzögerung z.Bsp. bei Einsatzfahrten des Rettungsdienstes.
Eine Straßenseite (von Neue Straße kommend) für Parken mit Parkscheibe 2h und die gegenüberliegende Seite mit absoluten Haltverbot zu beschildern, wäre daher sinnvoll damit der fließende Verkehr nicht behindert werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98 kB
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