Beschlussvorlage - 019.07.059/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18B „Golfanlage Lancken, Teil 2“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Thomas Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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05.12.2019
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
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Vorberatung
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29.10.2019
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Beschlussvorschlag
- Für einen Bereich westlich und östlich der Ortslage Lancken, betreffend nur den geplanten Golfplatz soll der Bebauungsplan Nr. 18 B „Golfanlage Lancken, Teil 2“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB vereinfacht geändert werden.
Es werden nur Belange der Grünordnung geändert wie:
- Anlage einer 2. Baumreihe entlang der Gemeindestraße nach Kreptitz
- Vergrößerung der Maßnahmenfläche A1 ( neu A3) zur Anpflanzung von Wald
- Zusätzliche Festsetzung einer Maßnahmenfläche A2 zur Anlage von Heckenstrukturen als Maßnahme zur Stärkung der Population von Neuntöter und Sperbergrasmücke.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 1. vereinfachten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18 B „Golfanlage Lancken, Teil 2“ der Gemeinde Dranske und der Begründung werden gebilligt.
- Die Entwürfe des Planes sowie der Begründung sind nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen, die Planung ist anzuzeigen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 29.11.2018 den Grundsatzbeschluss Nr. 019.6.29-421/18 über die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 18A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ und die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18B „Golfanlage Lancken, Teil 2“ gefasst. Nach Abschluss des städtebaulichen Vorvertrages (Beschluss-Nr. 019.6.29-422/18 vom 29.11.2018) wurde die Planung beauftragt (BE-Nr. 019.6.29-427/18). Nunmehr liegen die Planentwürfe zur Durchführung der Planverfahren vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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402 kB
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