Beschlussvorlage - 019.07.061/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für einen Teilbereich im Süden der Erschließungsstraße im Feriendorf Bakenberg soll der rechtswirksame Vorhaben- und Erschließungsstand Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 4. Male geändert werden.

       Für den Änderungsbereich werden geändert:

  • Vergrößerung des Baufensters ohne Erhöhung der Anzahl der Ferienhäuser und der GRZ aufgrund erhöhten Abstandsbedarfes wegen geplanter Dacheindeckung mit Rohr
  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
  2. Die Entwürfe der 4. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ der Gemeinde Dranske und der Begründung werden gebilligt.
  3. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  4. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 10.10.2019 den Grundsatzbeschluss GV 019.07.030/19 über die 4. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ gefasst. Nunmehr liegen die Planunterlagen vor. Das Planverfahren nach dem BauGB kann durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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