Beschlussvorlage - 019.07.061/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung der 4. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Feriendorf Bakenberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske
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Entscheidung
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05.12.2019
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Beschlussvorschlag
- Für einen Teilbereich im Süden der Erschließungsstraße im Feriendorf Bakenberg soll der rechtswirksame Vorhaben- und Erschließungsstand Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 4. Male geändert werden.
Für den Änderungsbereich werden geändert:
- Vergrößerung des Baufensters ohne Erhöhung der Anzahl der Ferienhäuser und der GRZ aufgrund erhöhten Abstandsbedarfes wegen geplanter Dacheindeckung mit Rohr
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 4. vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ der Gemeinde Dranske und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen.
- Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 10.10.2019 den Grundsatzbeschluss GV 019.07.030/19 über die 4. vereinfachte Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Feriendorf Bakenberg“ gefasst. Nunmehr liegen die Planunterlagen vor. Das Planverfahren nach dem BauGB kann durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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505,1 kB
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