Beschlussvorlage - 071.08.085/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung des Amtes Nord-Rügen wird beauftragt:

  1. Bei der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen ein konkretes Kosten- und Vertragsangebot einzuholen.
  2. Auf der Grundlage des Kostenangebotes die Kurabgabe neu zu kalkulieren.
  3. Der Vertrag ist der Gemeindevertretung bis spätestens 31.03.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  4. Die Neukalkulation der Kurabgabe ist nebst einer eventuell erforderlichen Änderung der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Putgarten zum 30.09.2026 zu erstellen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinden Glowe, Breege und Lohme nutzen seit einigen bzw. einem Jahr das Angebot der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen (VVR) des kostenfreien ÖPNV für Inhaber der Kurkarten und Einwohner.

 

Berechnet werden die Kosten auf der Grundlage der bisherigen Einnahmen der jeweiligen Einsteigepunkte. Finanziert werden sie über die Kurabgabe für die Kurkarteninhaber und aus kommunalen Mitteln für die Einwohner.

 

Das heißt, die Kosten werden als Aufwand in die Kalkulation der Kurabgabe aufgenommen und die Gemeinde zahlt, so wie für alle anderen Nutzungen touristischer Einrichtungen, auch ihren Einwohneranteil.

 

Nach Aussage der VVR werden auf der Grundlage einer ersten Analyse mit nicht mehr als 20.000 € Kosten gerechnet. Nach der Kalkulation der Kurabgabe beträgt der Einwohneranteil für die Nutzung der touristischen Einrichtungen 20 %. Die Gemeinde müsste somit max. 4.000 € für ihren Einwohneranteil aus dem kommunalen Haushalt finanzieren.

 

Diese freiwillige Leistung kommt allen Einwohner zu Gute und nicht, wie üblicherweise nur einem Teil der Einwohner (Vereine, Senioren, Kinder).

 

Auf Grund der Programmierung des Programmes für die Kurabgabe ist eine unterjährige Änderung der Kurabgabesätze nicht möglich. Die Finanzierung des kostenlosen ÖPNV erfolgt im Jahr 2026 aus den Überschüssen des Produktes 575 – Tourismus. Die Kalkulation der Kurabgabe auf der Basis der Vertragsdaten für die Folgejahre erfolgt durch die Amtsverwaltung bis September 2026, so dass dann ab 2027 die Kurabgabesätze entsprechend geändert aufgenommen werden können und die Refinanzierung des Aufwandes für den kostenlosen ÖPNV über die Einnahmen aus Kurabgaben gedeckt werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Kosten:                                                                                                

4.000

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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