Beschlussvorlage - 101.07.049/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Zur künftigen Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG M-V beschließt die Gemeindevertretung Wiek eine Abschnittsbildung der Straße "Müllerweg". Wie in der Anlage markiert, umfasst der Abschnitt den Straßenzug Müllerweg bis zum ehemaligen Sanierungsgebiet (etwa auf Höhe der Hausnummer 11) sowie den Abzweigsbereich bei der Hausnummer 6a.

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Sachverhalt

Die Gemeindestraße Müllerweg wurde grundhaft ausgebaut. Für den Ausbau sind nach § 8 KAG-MV Straßenbaubeiträge zu erheben.

Da der Müllerweg am westenlichen Ende des Straßenzugs seinerzeit Bestandteil des Sanierungsgebiets war und hier das Straßenteilstück bereits ausgebaut und im Zuge eines Ausgleichsbetrags respektive einer Ausgleichsvereinbarung umgelegt wurde, bedarf es der Konkretisierung der Ausbauanlage.

In der Regel bildet ein kompletter Straßenzug die Anlage. Aufgrund des beschriebenen teilweisen Ausbaus ist dies im vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht möglich. 


Erst nach Abschnittsbildungsbeschluss und Ankauf überbauter Grundstücksflächen kann die Maßnahme in Form von Straßenbaubeiträgen umgelegt werden.

 





 

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Anlagen

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