Beschlussvorlage - 078.07.075/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 12 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 10 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • EWE
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • e.dis

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur  Planung:

  • IHK zu Rostock
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • Stadt Sassnitz
  • Gemeinde Glowe
  • Gemeinde Lohme

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard den  Bebauungsplan nach § 13 b BauGB Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“  für einen unbebauten Bereich südlich der Ernst-Thälmann-Straße am westlichen Ortseingang von Sagard bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Dezember 2017 (GVOBl.MV vom 29.12.2017 S. 331) beschlossen.

 

4.      Die Begründung wird gebilligt.

 

5.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 21.8.2019 den Aufstellungsbeschluss GV 078.07.022/19 über den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ nach § 13 b BauGB gefasst. Der Beschluss wurde vom 10.9.2019 bis zum 2.10.2019 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet vom 26.9.2019 bis 15.10.2019 statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 10.9.2019 bis 2.10.2019. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.9.2019 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Planung mit Schreiben vom 13.9.2019 angezeigt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 16.10.2019 bis zum 19.11.2019 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die ortsübliche Bekanntmachung in den Schaukästen der Gemeinde, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de erfolgte vom 26.9.2019 bis zum 21.10.2019. Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. Die Planungskosten wurden durch städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger umgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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