Beschlussvorlage - 078.07.075/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 25 "Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße" in Sagard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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04.12.2019
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Beschlussvorschlag
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 12 von der Planänderung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 10 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
- EWE
- Wasser- und Bodenverband Rügen
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
- e.dis
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
- Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur Planung:
- IHK zu Rostock
- Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
- Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
- Stadt Sassnitz
- Gemeinde Glowe
- Gemeinde Lohme
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Sagard den Bebauungsplan nach § 13 b BauGB Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ für einen unbebauten Bereich südlich der Ernst-Thälmann-Straße am westlichen Ortseingang von Sagard bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Dezember 2017 (GVOBl.MV vom 29.12.2017 S. 331) beschlossen.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard hat am 21.8.2019 den Aufstellungsbeschluss GV 078.07.022/19 über den Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen an der Ernst-Thälmann-Straße“ nach § 13 b BauGB gefasst. Der Beschluss wurde vom 10.9.2019 bis zum 2.10.2019 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet vom 26.9.2019 bis 15.10.2019 statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 10.9.2019 bis 2.10.2019. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.9.2019 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Planung mit Schreiben vom 13.9.2019 angezeigt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 16.10.2019 bis zum 19.11.2019 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die ortsübliche Bekanntmachung in den Schaukästen der Gemeinde, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de erfolgte vom 26.9.2019 bis zum 21.10.2019. Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. Die Planungskosten wurden durch städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger umgelegt.
Anlagen
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