Beschlussvorlage - 071.07.027/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Die während der frühzeitigen Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden gem. §§ 2, 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“ in Putgarten vorgebrachten Hinweise und Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 5 von der Planänderung berührten Behörden und 1 Nachbargemeinde haben 5 Behörden und 1 Nachbargemeinde eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern ging 1 Stellungnahme ein. (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage):

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

 

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Bürgerstellungnahme

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Gemeinde Altenkirchen

 

2.      Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3.      Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“ der Gemeinde Putgarten und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

4.      Die Entwürfe des Planes und der Begründung sowie Stellungnahmen mit umweltrelevanten Hinweisen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Die  Gemeinde Putgarten hat am 16.10.2018 den Beschluss Nr. 071.6.30-329/18 über die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Dorfteich“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 5.11.2018 bis 22.11.2018 ortsüblich laut Hauptsatzung im Schaukasten von Vitt und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Am 11.12.2018 wurde der Vorentwurf der Planung gebilligt. (Beschluss-Nr: 071.6.31-341/18). Mit dem Vorentwurf wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.1.2019 bis 1.3.2019 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich gem. Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 9.1.2019 bis 30.1.2019. Die von der Planänderung berührten Behörden wurden am 9.1.2019 beteiligt, die Planung mit Schreiben vom 9.1.2019 angezeigt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind auszuwerten und die Planung fortzuschreiben. Der von der Gemeinde zu billigende Entwurf ist erneut  öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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