Beschlussvorlage - 004.07.015/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenkirchen beschließt, die Gemeindestraße „Im Dünenwald“ nördlich der Ortslage Juliusruh“ öffentlich zu widmen und erstmalig einzustufen.
  2. Die Straße (einspurige Plattenstraße) auf dem Flurstück 49/31 (gelb gekennzeichnet in der Anlage) wird als Anliegerstraße eingestuft. Diese einspurige Anliegerstraße (Sackgasse ohne Wendemöglichkeit) dient ausschließlich dem Zielverkehr der Anlieger und ist so zu beschildern.
  3. Der Straße wird gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz öffentlich gewidmet.
  4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Altenkirchen hat 2013 das Flurstück 49/31 der Gemarkung Reidervitz, Flur 1 nördlich der Ortslage Juliusruh von der Hansestadt Stralsund erworben, u.a. um einen öffentlichen Zugang zum Strand zu sichern. 2005 erhielt die Straße durch Beschluss den Namen „Im Dünenwald“. Um die öffentliche Benutzbarkeit rechtlich abschließend zu regeln, ist gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz die Straße öffentlich zu widmen und einzustufen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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Anlagen

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