Beschlussvorlage - 004.07.023/19

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altenkirchen beschließt, dass die Bürgermeisterin, Frau Jutta Sill, beauftragt wird in der nächsten Hauptversammlung der AG zu beschließen, dass für das Wirtschaftsjahr 2020 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Behrens Dr. Mätz & Partner GbR

Woldegker Str. 27

 

17 033 Neubrandenburg

 

mit der Prüfung der Jahresabschlüsse der Altenkirchener Wohnungsbau AG und des Tochterunternehmens, der EDW mbH, beauftragt wird..

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Sachverhalt

Gemäß § 71 KV M-V vertritt die Bürgermeisterin die Gemeinde in der Altenkirchener Wohnungsbau AG. Damit die Bürgermeisterin in der Hauptversammlung die Entlastung des Aufsichtsrates vornehmen kann, benötigt sie die Vollmacht der Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Kosten:                                                                                                

 

Folgekosten:

 

Sachkonto:

 

Stehen die Mittel zur Verfügung:                                                       

Ja: 

 

 

Nein:

 

 

 

 

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