Beschlussvorlage - 078.07.011/19
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Sagard und der Stellenplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Maria Habersaat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard
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Entscheidung
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26.06.2019
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Sachverhalt
Die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus § 48 (2) Nr. 3 KV M-V.
Der § 7 GemHVO-Doppik regelt die Bestandteile einer Nachtragshaushaltssatzung.
Der ursprüngliche Haushaltsplan 2019 für die Gemeinde Sagard war Bestandteil eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2018 und 2019.
Im Rahmen der Haushaltsdurchführung haben sich Veränderungen in Bezug auf die Finanzierung von Projekten ergeben, die eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich machen. § 48 Abs. 2 Nr. 3
KV M-V bestimmt hierzu, dass diese erforderlich wird, sobald im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,2 MB
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